Senat plant neues Gaststättengesetz
Zumindest in sogenannten Ausgehvierteln soll künftig längere Außengastronomie erlaubt sein. Symbolbild: rspDer Senat hat einen Entwurf für ein neues Gaststättengesetz auf den Weg gebracht, das nicht nur längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie ermöglichen soll, sondern auch vereinfachte Verfahren bei der Eröffnung neuer Betriebe verspricht. Nach dem Willen von Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) soll das Gesetz noch in diesem Sommer in Kraft treten.
In Ausgehvierteln soll die Bewirtung vor der Tür künftig bis 23 Uhr gestattet sein, freitags, samstags und vor Feiertagen sogar bis Mitternacht. Bisher ist per Gesetz überall um 22 Uhr Schluss, wenn keine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
Ausgehviertel seien »Bereiche, die durch eine Vielzahl von Bars, Restaurants und Clubs geprägt sind und besonders abends und nachts viel Publikumsverkehr verzeichnen«, heißt es in einer Pressemitteilung des Senats. Als Beispiel nannte Giffey unter anderem die Simon-Dach-Straße in Friedrichshain. Zusätzlich könnten die Bezirke Bereiche festlegen, die als Ausgehviertel gelten, die Außenöffnungszeiten zum Schutz der Anwohnenden aber auch eingrenzen.
»Im bisherigen Gesetzentwurf des Senats ist nicht geregelt, auf Grundlage welcher konkreter Kriterien die Ausgehviertel definiert werden sollen«, erklärt indessen Sara Lühmann, Pressesprecherin des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg. »Auch stellen sich Fragen der Gleichbehandlung.« Diese Fragen müssten zunächst geklärt werden. Derzeit existiere im Bezirksamt daher noch keine konkrete Planung zur Umsetzung des Gesetzes.
Lühmann weist noch auf ein anderes Problem hin: »Die Durchführung von Kontrollen zum jeweiligen Ende der erlaubten Öffnungszeit für Außengastronomie dürfte schwierig werden, da eine Konformität mit der landesweit geltenden behördlichen Dienstzeit für die Ordnungsämter weitgehend nicht besteht.«
»Erhebliche finanzielle und rechtliche Unsicherheiten« für Wirte
Probleme beim geplanten Gaststättengesetz sehen Bezirksstadträtin Annika Gerold und ihre Amtskollegin Dr. Saskia Ellenbeck aus dem Nachbarbezirk Tempelhof-Schöneberg auch hinsichtlich der vorgesehenen Entbürokratisierung bei Neugründungen. Vorgesehen ist, dass das bisherige Erlaubnisverfahren durch ein Anzeigeverfahren ersetzt wird. Es fände also nicht wie bisher eine Prüfung im Vorfeld statt, ob alle Vorschriften eingehalten werden, sondern stattdessen nachträgliche Kontrollen.
Die versprochene Vereinfachung der Verfahren werde mit dem Gesetz aber gerade nicht erreicht, kritisieren die Bezirke.
»Statt den Betrieben mehr Sicherheit zu geben, indem sie sich auf klare und überprüfte Anforderungen verlassen können, sehen sich viele Gastronom*innen nun einem unklaren Prozess ausgesetzt, der mit erheblichen finanziellen und rechtlichen Unsicherheiten verbunden ist«, so die Stadträtinnen in einer Pressemitteilung. Zudem sorge die Vermischung von Gaststättenrecht und Immissionsschutz für mehr Bürokratie, anstatt sie zu reduzieren. »Hier werden wichtige Kontrollmechanismen übergangen und notwendige Anpassungen an lokale Gegebenheiten verhindert.«
Die Umstellung auf ein Anzeigeverfahren könne dazu führen, dass Investitionen und Betriebsentscheidungen im Nachhinein revidiert werden müssen, etwa wenn nachträgliche Kontrollen Mängel feststellen oder Rück- oder Umbauten erforderlich machten.
Erschienen in der gedruckten KuK vom April 2026 (auf Seite 1).