Gastronomen bekommen 75 Prozent vom letztjährigen Novemberumsatz
Jetzt ist es doch passiert: Auf die zweite Corona-Welle, die sich in den letzten Wochen durch stetig steigende Inzidenzzahlen bemerkbar gemacht hat, folgt der zweite Lockdown. Anders als beim ersten Lockdown sind Schulen, Kitas und der Einzelhandel diesmal nicht von Schließungen betroffen, sondern »nur« Theater, Museen, Kinos, Konzerthäuser, Sporteinrichtungen und die gesamte Gastronomie und Hotellerie. Oder wie es extra3-Satiriker Christian Ehring zusammenfasste: »Alles, was Spaß macht, geht nicht, halt nur Arbeit und Schule.«
Für Gastronomen und Kulturschaffende stellt sich die Situation indessen weitaus weniger amüsant dar als für Otto-Normal-Konsumenten, die lediglich für voraussichtlich vier Wochen auf liebgewonnene Freizeitbeschäftigungen verzichten müssen und dabei am Ende noch Geld sparen. Die letzten Monate haben sowohl der Gastronomie, als auch der Kulturbranche arg zugesetzt. Die Abstandsregeln haben auch nach der Wiedereröffnung der Kneipen für eine Reduzierung des Umsatzes gesorgt, ebenso wie die im Oktober verordnete Sperrstunde, die eigentlich nur bis Ende des Monats hätte gelten sollen. Veranstalter im Kulturbereich haben teilweise erhebliche Investitionen in die Umsetzung von Hygienekonzepten getätigt, staatliche Hilfsgelder konnten die Verluste kaum ausgleichen.
Zumindest für den aktuellen November-Lockdown soll das anders aussehen. Bis zu 75 Prozent des Vorjahres-November-Umsatzes sollen von Schließungen betroffene Unternehmen erhalten können. Im Einzelfall mag das rentabler sein als der eingeschränkte Betrieb der letzten Wochen.
Details über das Förderprogramm, das nicht mit der »Überbrückungshilfe II« zu verwechseln ist, aber wohl ebenfalls über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zu beantragen sein wird, standen zum Redaktionsschluss allerdings noch nicht fest.
Erschienen in der gedruckten KuK vom November 2020.