Lärmpegel war 63 Stunden lang überschritten
Der vielbeachtete Lärmomat an der Admiralbrücke, der dort Ende Juli aufgestellt wurde, wurde im November schon wieder abgebaut. Das war nun nichts Sensationelles, denn in den kommenden Monaten sollten die Ergebnisse ausgewertet werden.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat die gewonnenen Erkenntnisse nun veröffentlicht.
In dem dreimonatigen Versuchslauf war die Warnfunktion täglich von 22 bis 4 Uhr morgens aktiviert. Konkret bedeutete das: Wenn der Lärmpegel 55 Dezibel überstieg, mahnte ein rotes Licht die Flaneure, mehr Ruhe zu bewahren.
Die Auswertung ergab, dass insgesamt 63 Stunden lang der Lärmpegel überschritten war.
Diese 63 Stunden verteilten sich natürlich nicht gleichmäßig. 27 Mal wurde im August die Lärmlatte gerissen, im September waren es 23 Stunden, im Oktober noch 13. Am häufigsten wurde es an Freitagen und Samstagen laut. Und am lautesten war es zwischen 22 und 23 Uhr.
Doch wie reagierten die Betroffenen? Immerhin sind es ja die Anwohner, die in den Sommermonaten durch die Partys auf der Admiralbrücke um den Schlaf gebracht werden.
Über Reaktionen der Anwohner berichtet der Bezirk nichts, wohl aber über die Zahl der Anzeigen und Beschwerden. Beim Ordnungsamt ist in dem ganzen Zeitraum nur eine Beschwerde eingegangen, bei der Polizei dagegen waren es 53.
Die zweite Aufgabe des Lärmomats war es, durch das eingebaute Moos eine Luftfilterung zu erreichen. Darüber machte der Bezirk keine detaillierten Angaben.
Insgesamt scheint man aber beim Bezirksamt ganz zufrieden mit den Ergebnissen zu sein. In der Pressemitteilung heißt es: »Die Ziele des Bezirksamtes für das Projekt, eine Sensibilisierung und erhöhte Aufmerksamkeit für das Thema, eine detaillierte Lärmdatenerhebung sowie Luftreinigung und -kühlung wurden erreicht. Die Lärmbeschwerden im Bezirk sind rückläufig.«
Erschienen in der gedruckten KuK vom Februar 2024.
Zum Thema Anzeigen, Polizei und Ordnungsamt.
Die Polizei fungiert hier als Amtshilfe des OAs. Allerdings ist das für die Polizei mit Arbeit verbunden. Man wird am Telefon gefragt: Sie wollen, dass es wieder leise ist? Darauf antwortet man reflexhaft mit »Ja.«
Richtig wäre »Ja. Und ich möchte eine Anzeige wegen Ruhestörung erstatten.«
Erst dann informiert die Polizei das OA.