Schon vor Ablauf der Frist am 25. Mai um 15 Uhr hatte die Genussinitiative ihr Scheitern beim Volksbegehren zur Wahlfreiheit der Wirte eingestanden. Bereits am Sonntagmorgen lag die Pressemitteilung vor, in der Thoma Michel, Sprecher der Initiative, mitteilte, dass es nicht gereicht habe. Am Dienstag war es dann quasi amtlich. Der Landeswahlleiter gab bekannt, dass zwar noch längst nicht alle Unterschriften geprüft worden sein, doch er konnte sich bereits darauf festlegen, dass rund 100.000 Unterstützer fehlten.
Damit hat die Genussinitiative ihr Ziel von 171.000 Unterschriften mehr als deutlich verfehlt. Soviel wären notwendig gewesen, um über das Volksbegehren einen Volksentscheid herbeizuführen. Wäre es zu dem gekommen, hätte die Initiative etwa zehn Mal so viele Wähler an einem Tag an die Urne bringen müssen, wie sie in vier Monaten für die Unterschriftenaktion mobilisieren konnte.
Trotzdem heißt es in der Presseerklärung: „Dennoch ist die Initiative für Genuss Berlin sehr stolz auf das Erreichte“. Allerdings stellte Michel auch die plebiszitären Möglichkeiten in Frage: „Abschließend wird festgestellt, dass ein Volksbegehren als Bürgerinstrument mit einem Mini-Budget aus Kleinspenden und Eigenbeiträgen nicht durchführbar ist. Die Erreichung der zweiten Stufe wäre nur mit einer wahlkampfmäßig geführten Kampagne im großen Stil machbar, wie ein Vergleich mit den beiden vorangegangenen Berliner Volksbegehren zeigt. Hier stellt die Initiative die Frage: Ist unter diesen Bedingungen ein Volksbegehren überhaupt noch ein basisdemokratisches Werkzeug?“