Gut zwei Dutzend Wohnungen stehen in Riehmers Hofgarten leer – und das offenbar teilweise bereits seit Jahren. Anfang Juni sind die verantwortlichen Investoren, die 2012 vier der knapp 20 Häuser des Ensembles erworben haben, vom Bezirksamt aufgefordert worden, diesen Zustand zu ändern. Andernfalls drohen Zwangsmaßnahmen, die von Strafzahlungen bis zum Einsetzen eines Verwalters durch den Bezirk reichen. Möglich macht das das jüngst verschärfte Zweckentfremdungsverbot-Gesetz.
Bereits im vergangenen Jahr hatten die Eigentümer mit Abriss- und Neubauplänen von sich hören gemacht, die verschiedene Medien über den Fortbestand des Yorck-Kinos spekulieren ließen – dessen Existenz nach den Plänen der Eigentümer aber nie in Gefahr war. Baustadtrat Florian Schmidt fordert indessen eine Lösung, bei der auch bezahlbarer Wohnraum dauerhaft gesichert ist. »Wir lassen uns nicht erpressen«, zitiert ihn die taz. Er kann sich vorstellen, dass die Eigentümer einen Teil der Fläche an einen gemeinnützigen Eigentümer oder eine Wohnungsbaugesellschaft verkaufen, um dieses Ziel sicherzustellen.
Worum es den Investoren geht, ist klar: Verdichtung. Denn je größer die Anzahl verkaufbarer Eigentumswohnungen, desto größer der erzielbare Gewinn. Der dürfte sich allerdings beträchtlich schmälern, wenn die Immobilie unter Zwangsmaßnahmen steht. Ein erstes Gespräch zwischen Eigentümervertretern und Bezirksamt hat es bereits gegeben. Bis Mitte Juli haben die Investoren jetzt Zeit, einen »plausiblen Vorschlag« zu machen, um die Maßnahmen abzuwenden.
Richtigstellung: In einer früheren Version dieses Artikels wurde der Eindruck erweckt, die Eigentümer hätten ursprünglich geplant, das Yorck-Kino nicht zu erhalten. Dazu stellen wir richtig: Es war von Anfang an geplant, dass das Kino an gleicher Stelle fortbestehen soll.
Die Redaktion
Bitte beachten Sie die Gegendarstellung der Neue Riehmers Hofgarten GmbH zu diesem Artikel.
Kommentar: Handbuch gefunden
Erschienen in der gedruckten KuK vom Juli 2018.